Baufinanzierung richtig vorbereiten
Welche Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?
Für Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie stellt der Staat durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite und Zuschüsse zur Verfügung. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Förderungen für Sie infrage kommen und wie ein Baufinanzierungsvertrag aufgebaut ist.
1. Welche Förderungen stellt der Staat für den Bau oder Kauf des Eigenheims zur Verfügung?
Sie haben die Möglichkeit, staatliche Hilfen einzubeziehen. Zu diesen zählen:
- KfW-Darlehen und -Zuschüsse
- Riester-Rente und Wohnriester
- Bausparförderung mit AN-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
KfW-Förderung
Für Kauf oder Bau eines Eigenheims erhalten Sie von der KfW entweder einen direkt ausgezahlten Zuschuss oder einen Kredit. Es gibt mehrere Förderschwerpunkte, insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz. So ist die Förderung eines Effizienzhauses 55 unter der Bezeichnung KfW-55-Förderung bekannt. Im Januar 2022 kam es jedoch zu einem Stopp dieser Förderung. Für das Effizienzhaus 40 soll die Antragsstellung in Kürze wieder möglich sein.
Förderprodukt | Fördergegenstand | Summe | Kennung |
---|---|---|---|
KfW-Wohneigentumsprogramm | Kauf oder Bau eines Eigenheims | bis zu 100.000 € | Kredit 124 |
Wohngebäude-Kredit | Haus oder Wohnung energieeffizient bauen oder sanieren | bis zu 150.000 € je Wohneinheit | Kredit 261 |
Wohngebäude-Kredit | energieeffiziente Einzelmaßnahmen am Haus oder der Wohnung | bis zu 60.000 € je Wohneinheit/Kind | Kredit 262 |
Wohngebäude-Zuschuss | Sanierungszuschuss | bis zu 75.000 € je Wohneinheit | Zuschuss 461 |
Wohngebäude-Zuschuss | Bauzuschuss | bis zu 37.500 € je Wohneinheit | Zuschuss 461 |
Erneuerbare Energien – Standard | Förderkredit für Strom und Wärme, etwa Photovoltaik, Biogas, Wind | Kredit 270 | |
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle | Zuschuss für innovative Energiegewinnung | 34.300 € je Brennstoffzelle | Zuschuss 433 |
Altersgerecht Umbauen | Barrierefreiheit, Wohnkomfort und Einbruchschutz | bis zu 50.000 € | Kredit 159 |
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss | Abbau von Barrieren und Wohnkomfort | bis zu 6.250 € | Zuschuss 455-B |
Einbruch-Zuschuss | Einbruchschutz | bis zu 1.600 | Zuschuss 455-E |
Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist mit anderen Förderprodukten der KfW kombinierbar.
Ab 2023 werden die Förderprogramme neugestaltet. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden.
Riester-Rente und Wohnriester
Um den Lebensstandard im Alter zu halten, reicht die Rente nicht aus. Es ist wichtig, zusätzliche Maßnahmen für die Altersvorsorge zu treffen. Mit der Riester-Rente bauen Sie sich eine private Altersvorsorge auf. Das ist vor allem für folgende Personengruppen interessant:
- Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Arbeitnehmer
- Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
- geringfügig Beschäftigte
- Empfänger von Arbeitslosengeld
- pflichtversicherte Selbstständige
- Personen in der Kindererziehungszeit
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zuschüssen und Steuererleichterungen. Familien und Personen mit geringem Einkommen ist die Riester-Rente zu empfehlen. Im Rahmen der Riester-Förderung beträgt die persönliche Zulage 175 Euro im Jahr. Für jedes Kind zahlt der Staat bis zu 300 Euro Extraprämie. Darüber hinaus sind 2.100 Euro an Sparraten oder Tilgungszahlungen im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Allerdings müssen Sie im Alter ein Teil der Förderung versteuern.
Wer plant, ein Eigenheim zu besitzen, sollte sich mit einem Riester-Bausparvertrag oder einem Riester-Banksparplan auseinandersetzen. Das Riester-Bausparen ist allen zu empfehlen, denen Planungssicherheit wichtig ist. Zinsen stehen während der gesamten Laufzeit fest und Einzahlungen sind förderfähig. Zulagen erhöhen das Bausparguthaben. Wenn der Vertrag zuteilungsreif ist, können Sie das Guthaben für den Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen.
Bei Darlehensverträgen sind die jährlichen Tilgungsleistungen förderfähig. Die Zulagen fließen als Sondertilgung in den Vertrag.
Allerdings ist das Wohnriestern mit einigen Nachteilen versehen. So ist die Steuerlast aus dem Wohnförderkonto zu beachten.
Bausparförderung mit AN-Sparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung. Sie ist eine Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer anlegt. Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie auf ihren Bausparvertrag anlegen. Der Staat fördert die Einzahlung mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9,0 % auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr.
Sie erhalten die AN-Sparzulage, wenn Sie:
- als Arbeitnehmer, Beamter oder Zeitsoldat tätig sind
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden oder 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Lebenspartnern haben
- die vermögenswirksamen Leistungen direkt vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überwiesen bekommen
- die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörde gegeben haben
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss. Diesen erhält jeder, der mindestens 16 Jahre und unbeschränkt einkommenspflichtig ist. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei 35.000 Euro pro Einkommen. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern ist die Grenze bei 70.000 Euro.
Aktuell beträgt die Wohnungsbauprämie 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag liegt bei 700 Euro pro Person.
Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten.
2. Welche Darlehensvarianten gibt es?
Wenn die Bank dem Kreditnehmer ein Darlehen gewährt, besteht die Möglichkeit den Darlehensvertrag mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen auszugestalten. Gängig sind hierbei:
- Annuitätendarlehen
- Forward-Darlehen
- Volltilgerdarlehen
- variable Darlehen
- endfällige Darlehen
Das Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Raten. Die Annuitätenrate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da Sie mit jeder Rate einen Teil der Restschuld tilgen, minimiert sich der Zinsanteil des Tilgungsanteils.
Das Forward-Darlehen ist eine Sonderform des Annuitätendarlehens. Hierbei wird die Summe erst nach einer festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt.
Beim Volltilgerdarlehen bleibt am Ende der vereinbarten Laufzeit keine Restschuld übrig. Die Zinsbindung ist lang. Die Kreditrate legen Sie zu Beginn fest.
Das variable Darlehen birgt ein gewisses Risiko, da sich die Zinshöhe während der Laufzeit verändert. Allerdings bietet dieser Darlehensvertrag Vorteile. Zu diesen zählt eine hohe Flexibilität bei Umschuldungen.
Beim endfälligen Darlehen zahlt der Kreditnehmer am Ende der Laufzeit den gesamten Betrag. Es ist als Fälligkeitsdarlehen sowie Festdarlehen bekannt. Allerdings ist die Zinslast hoch. Bei einer Immobilienfinanzierung spielt diese Form kaum eine Rolle.
3. Wie sieht der Baufinanzierungsvertrag aus?
Folgende Aspekte sollten enthalten sein:
- Darlehenssumme
- Verwendungszweck
- Laufzeit
- Sollzins
- Effektivzins
- Zinsbindungsfrist
- Form der Rückzahlungen
- Nebenkosten
- Sondervereinbarungen, etwa zu Sondertilgung oder Stundung des Kredits
- Modalitäten zu Kreditsicherheiten, etwa durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuchblatt
- Modalitäten zur Auszahlung
- Allgemeine Darlehensbedingungen
- Angaben zur Widerrufsfrist
- Art und Weise der Kündigung, etwa unter welchen Bedingungen sie möglich ist, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung durch den Kreditnehmer fällig wird und wann der Kreditgeber kündigen darf
- Angaben nach dem Risikobegrenzungsgesetz, etwa ob ein Kreditverkauf ohne Zustimmung des Kunden möglich ist
- Erläuterungen
- Schufa-Klausel
Baufinanzierung ist Vertrauenssache
„Das beste Angebot ist nicht immer die günstigste Offerte. Bei der Auswahl Ihrer Bank gehört die emotionale Komponente dazu. Was sagt Ihr Bauchgefühl? Fühlen Sie sich bei Ihrem Finanzierungspartner wohl und sicher?“ – A. Bettermann
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