Finanzlexikon

Das ABC der Baufinanzierung einfach erklärt

Das sind die Bedingungen, welche die Bank mit Ihnen im Vertrag vereinbart. Sie müssen erfüllt sein, bevor die Bank das Darlehen auszahlt. Ihre Baufinanzierung erklärt Ihnen verständlich und klar die Bedingungen. Wir unterstützen Sie bei der Auszahlung. 

Das Geld aus Ihrem Darlehen steht Ihnen zunächst zinsfrei bereit. Ab einem bestimmten Datum berechnet die Bank für die Darlehensteile, die Sie noch nicht abgerufen haben, einen Bereitstellungszins.

Ab wann die Bank wie viel berechnet, steht in Ihrem Vertrag. Ihre Baufinanzierung klärt im Vorfeld mit Ihnen, welcher Zeitraum der kostenfreien Bereitstellung erforderlich ist, um Ihnen Zusatzkosten durch Zinsaufschläge oder Bereitstellungszinsen zu ersparen.

Der effektive Jahreszins macht Kredite mit gleicher Zinsfestschreibung vergleichbar. Anders als beim gebundenen Sollzins werden hier auch Faktoren wie Zinszahlungs- und Verrechnungstermine eingerechnet. Es werden auch Gebühren in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt.

Wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind, erstellt der Notar eine Fälligkeitsmitteilung. Diese schickt der Notar an Sie; ab diesem Zeitpunkt ist der Kaufpreis fällig 

Gern unterstützt Sie Ihre Baufinanzierung bei der Auszahlung der Darlehen. 

Der Sollzins Ihres Darlehens stellt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens dar. Aus dem Sollzins, dem Tilgungssatz und der Darlehenssumme errechnet sich Ihre monatliche Rate. 

Ihre Baufinanzierung stellt die gebundenen Sollzinsen der einzelnen Banken vergleichbar dar.

Der Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Der Grundbuchauszug gehört zu den bankrelevanten Unterlagen bei der Einreichung Ihrer Finanzierung. Dieser darf bei Beantragung maximal 3 Monate alt sein.

Diese erfolgt in der Regel bei einer Anschlußfinanzierung. Hierbei wird die Grundschuld von der bisherigen Bank an die neue Bank im s.g. Treuhandwege weitergereicht. Zudem erfolgt in den meisten Fällen eine Eintragung der Abtretung im Grundbuch der Immobilie.

Nach Genehmigung der Finanzierung erhalten sie von der Bank das Grundschuldbestellungsformular. Darin sind alle relevanten Angaben zum Verwendungszweck und der Höhe der Grundschuld enthalten. Das Formular wird zur Bearbeitung beim beauftragten Notar eingereicht. Der zuständige Notar erstellt daraufhin die Grundschuldbestellungsurkunde und vereinbart mit ihnen einen Termin zur Urkundenunterzeichnung. Darüber hinaus klärt er sie über die rechtliche Lage der Grundschuld auf und was im Falle einer Zwangsvollstreckung passieren kann.

Nach Unterzeichnung sendet der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde an das zuständige Grundbuchamt. Dieses trägt die Grundschuld in das Immobilien-Grundbuch ein. Abschließend reicht dein Notar die Grundschuldbestellungsurkunde und einen aktuellen Grundbuchauszug bei deiner Bank ein.

Zugunsten der Bank, die Ihre Immobilie finanziert, wir im Grundbuch ein Recht eingetragen. Diese Grundschuld dient dazu, das Darlehen abzusichern. Je nach Finanzierungsart wird die Grundschuld neu eingetragen, abgetreten (Abtretungserklärung) oder gelöscht (Löschungsbewilligung und Löschungsantrag) und mit der Grundschuldbestellungsurkunde veranlasst. Ihr Notar beantragt die Eintragung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht). Dafür sind Gebühren an den Notar und an das Grundbuchamt zu zahlen.

Ihre Baufinanzierung prüft im Rahmen der Finanzierungsausschreibung, welche Lösung für Sie kostengünstig ist.

Im Formular „Bestellung einer Grundschuld“ finden Sie den Grundschuldzins. Er ist immer höher als der Darlehenszinssatz. Nicht erschrecken, so will die Bank z. B. Zinsschwankungen und anfallende Kosten im Fall einer Zwangsversteigerung absichern. Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. 

Wie es der Gesetzgeber vorsieht, überprüft die Bank bei jedem Kontoinhaber die Personalien, entweder persönlich am Schalter der Bank, für Sie kostenlos mit dem s. g. Postident-Unterlagen in der Postfiliale oder jetzt auch per Video-Call. 

Ihre Rate setzt sich zusammen aus dem gebundenen Sollzins und dem Tilgungssatz. Grundlage für die Berechnung ist die Darlehenshöhe. 

Eintragungen im Grundbuch haben untereinander eine bestimmte Rangfolge. Durch einen Rangrücktritt kann diese Rangfolge verändert werden. Wenn das bei Ihnen nötig ist, muss Ihr Notar die Eintragung des Rangrücktrittes veranlassen. 

Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Dort ruft die darlehensgebende Bank Informationen ab, um Ihre Bonität zu beurteilen. Das darf die Bank nur mit Ihrer Zustimmung, also mit Ihrer Unterschrift zur Abfrage und der Übermittlung der Vertragsdaten. 

Sie verkürzen die Laufzeit Ihres Darlehens, wenn Sie Sondertilgungsoptionen nutzen. Diese werden unterschiedlich von den einzelnen Banken (mit Zinsaufschlag und ohne Zinsaufschlag) angeboten. 

Ihre Baufinanzierung spricht vorher mit Ihnen Ihre Leistungsbereitschaft ab. Sie zahlen die Sondertilgung in der Regel direkt auf Ihr Darlehenskonto ein und zum 30. eines Monats erfolgt die Verrechnung. Wie genau Ihre ausgewählte Bank das handhabt, erklärt Ihnen Ihre Baufinanzierung genau. 

Die Bank erstellt Ihnen ein Vertragsangebot und setzt Ihnen eine Frist zur Annahme. 

Vorlasten sind Rechte welche in Abt. II oder III im Grundbuch eingetragen sind und einer neu zu bestellenden Grundschuld vorgehen. Die Rangfolge der Rechte richtet sich grundsätzlich nach dem Datum der Eintragung. Veränderungen in der Rangreihenfolge sind beispielsweise durch Rangrücktritte möglich.

Die Zinsfestschreibung, umgangssprachlich auch Zinsbindung genannt, ist der Zeitraum, für den der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz fest vereinbart wird.

Die Zweckerklärung verknüpft Ihr Darlehen mit der eingetragen Grundschuld. Sie bewirkt dass die Bank nur dann eine Zwangsvollstreckung betreiben darf, wenn Sie Ihre eigenen Vertragsverpflichten nicht erfüllen. Die Zweckerklärung ist immer ein separates Dokument, zwischen Ihnen und der Bank. Ihre Baufinanzierung erklärt Ihnen den Unterschied zwischen enger und weiter Zweckerklärung und weist Sie auf rechtliche Folgen hin.