Mietkauf oder Leasing: Finanzie­rung für Gewerbe­treibende

Sie benötigen ein Firmenfahrzeug oder möchten eine neue Betriebs- und Geschäftsausstattung beschaffen? Sie haben vor, größere Investitionen zu tätigen und gleichzeitig Ihre Liquidität zu schonen? Jetzt stellen Sie sich die Frage: Finanzierung über Mietkauf oder Leasing?

Sie benötigen ein neues Firmenfahrzeug oder möchten eine neue Betriebs- und Geschäftsausstattung beschaffen? Sie haben vor, größere Investitionen zu tätigen und gleichzeitig Ihre Liquidität zu schonen? Jetzt stellen Sie sich die Frage: Finanzierung über Mietkauf oder Leasing?

Ihre Baufinanzierung – Wir sind persönlich für Sie da

Wir arbeiten unabhängig mit über 500 Banken zusammen. Das gibt uns die Freiheit, flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und verschafft Ihnen den Vorteil, aus einem breiten Angebotsportfolio genau die für Sie richtige Baufinanzierung auszuwählen. Unsere Berater vor Ort kümmern sich um Ihre Finanzierungswünsche. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch und besuchen Sie eine unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.

Sie haben Fragen zu Ihrer Finanzierung?

Wir helfen Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Erreichen Sie uns außerhalb unserer Geschäftszeiten, melden wir uns am nächsten Werktag bei Ihnen zurück. Über das Kontaktformular können Sie zudem eine unverbindliche und kostenlose Beratung anfordern.

Andre Bettermann
geschäftsführender Gesellschafter,
Finanzierungsberater

Andre Bettermann

Telefon: 0351 2611 389
E-Mail: andre.bettermann@ihre-baufinanzierung.de
Mo–Do:
9:00–18:00 Uhr / Fr: 9:00–16:00 Uhr

Finanzierung über Mietkauf oder Leasing für Gewerbe – was kommt für Sie infrage?

Unter Leasing verstehen Fachleute die Nutzungsüberlassung eines Gegenstandes gegen Entgelt. Es ist eine beliebte Möglichkeit, private oder gewerbliche Anschaffungen zu tätigen und dabei den eigenen Geldbeutel zu schonen. Sie zahlen über einen vereinbarten Zeitraum die Leasingrate, ähnlich einer Miete. Nach Ablauf der Leasingzeit geben Sie das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurück oder erwerben dieses zu einem festgelegten Kaufpreis.

Bei einer Finanzierung über Mietkauf räumt der Vermieter dem Mieter das Recht ein, die gemietete Sache in einer festgelegten Frist zu einem festgelegten Preis durch einseitige Erklärung käuflich zu erwerben. Beim Mietkauf finden Sie ähnliche Vorteile wie beim Leasing.

Was ist der Unterschied zwischen Mietkauf und Leasing?

Die Frage nach dem Eigentum wird unterschiedlich bewertet. Bei einem Leasingvertrag ist der Leasinggeber der juristische und der wirtschaftliche Eigentümer des Leasingobjektes. Bei einem Mietkaufvertrag ist der Mietkaufgeber zwar juristischer Eigentümer, doch der Mietkäufer ist der wirtschaftliche Eigentümer.

Beim Leasing für Gewerbe teilt der Leasingnehmer die Mehrwertsteuer auf die gesamte Laufzeit auf. In allen zu zahlenden Beträgen ist dementsprechend die Mehrwertsteuer anteilig enthalten. Diese kann der Leasingnehmer zur Fälligkeit der Vorsteuer jeweils geltend machen, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist. Bei einem Mietkaufvertrag bekommt der Mietkäufer die gesamte Mehrwertsteuer zum Vertrags­beginn in Rechnung gestellt. Der Mietkäufer geht dementsprechend durch Zahlung der gesamten Mehrwertsteuer in Vorleistung. Er kann jedoch die Mehrwertsteuer sofort bei seiner Umsatzsteuer­voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Die monatlichen Mietraten sind reine Nettoraten ohne Mehrwertsteueranteil.

Dementsprechend kann beim Mietkaufvertrag der Mietkäufer nur die Finanzierungskosten, d. h. den in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteil, als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Durch die steuerliche Abschreibung für das Objekt mindert er seinen steuerlichen Gewinn.

Auch der Eigentumsübergang ist unterschiedlich geregelt. Bei einem Leasingvertrag hat der Leasingnehmer zunächst keinen Anspruch darauf, das geleaste Objekt nach Vertragsende zu erwerben. Vielmehr liegt es im Ermessen des Leasinggebers, ob er dem Leasingnehmer nach Vertragsende das Objekt zum Kauf anbietet. In der Praxis ist es meistens so, dass das Objekt zum vertraglich vereinbarten Restwert zum Kauf angeboten wird. Bei einem Vollamortisa­tionsvertrag geht es mit der Zahlung der letzten Leasingrate in den Besitz des Leasingnehmers über. Bei einem Mietkaufvertrag geht das juristische Eigentum in der Regel mit Zahlung der letzten Rate an den Mietkäufer über.

Welche Vorteile erhalten Sie durch Leasing für Ihr Gewerbe?

Schonung der Liquidität: Der Investitions­betrag ist nicht auf einmal in voller Höhe fällig, sondern in monatlichen Raten und wirkt somit liquiditätsschonend. So lassen sich große Investitionen stemmen, ohne das Eigenkapital zu stark zu belasten.

Bilanzneutralität: Die Bilanzierung des Objekts erfolgt nicht aufseiten des Besitzers (Leasingnehmers), sondern auf der des Eigentümers (Leasinggebers).

Steuerersparnis: Die monatlich anfallende Leasingrate wird in voller Höhe steuerlich angerechnet. Ziehen Sie diese als Betriebsausgaben vom Unternehmens­gewinn ab, mindert das die Steuerlast.

Höhere Flexibilität und Planungssicherheit: Für Firmenleasing ist die Aufnahme von Fremdkapital nicht notwendig. Somit bleibt Ihre Eigenkapitalquote stabil, was sich positiv auf Bonität und Rating auswirkt und die zukünftigen Kapitalkosten gering hält.

Leasing oder Mietkauf – welche Vorteile haben Sie durch „Ihre Bau­finanzierung“?

Wir stehen Ihnen jederzeit beratend an der Seite und besprechen mit Ihnen alle Fragen in Bezug auf Mietkauf und Leasing.

Wir schauen uns Ihr Vorhaben genau an und klären, welche Finanzierungsform für Sie die beste ist.

Wir können viele verschiedene Leasing- oder Mietkaufgeber gleichzeitig zum Vorhaben anfragen.

Wir übernehmen die Kommunikation mit den jeweiligen Ansprechpartnern.

Wie verläuft die Bera­tung für Ihre geplante Gewerbe­finanzierung?

Kontaktanfrage Dauer: 10 –20 min
Beratungsgespräch Dauer: 1 –2 h

In einem Beratungsgespräch besprechen wir, welche Investitionen Sie vornehmen möchten und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Neben Mietkauf und Leasing erörtern wir, ob ein Kredit eine Alternative ist. Wir ermitteln die sinnvollste Finanzierungsart oder Finanzierungs­kombination und legen die weitere Vorgehensweise fest.

Im Anschluss benötigen wir Ihre Projekt- und Bonitätsunterlagen und treten mit möglichen Partnern in Verhandlung. Wir verhandeln das für Sie beste Angebot und begleiten Sie bei der Vertragsanbahnung. Gern erläutern wir Ihnen den Vertragsinhalt. Auch nach der Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung.

FAQ Leasing oder Mietkauf: Ihre Fragen, unsere Antworten

Eine pauschale Beurteilung dieser Frage ist nicht möglich. Beziehen Sie unter Umständen Ihren Steuerberater bei der Auswahl des richtigen Finanzierungsinstrumentes mit Blick auf die Unternehmensbilanz ein. Das Investitionsvorhaben und die vom Unternehmen verfolgten Ziele sind für die Ermittlung der richtigen Finanzierungsart oder Finanzierungskombination von entscheidender Bedeutung. Ein Vorteil einer Finanzierungsart kann bei gleichem Investitionsvorhaben aber unterschiedlichen Unternehmenszielen auch zum Nachteil werden.

Neben einer guten Bonität schauen Vertragspartner auf eine positive Bewertung bei Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel.

Sie haben Fragen?

Vereinbaren Sie mit uns ein vertrauensvolles Beratungs­gespräch, egal ob per Mail, vor Ort oder per Telefon unter 0351 2611 389. Wir sind persönlich für Sie da.