Baufinanzierung richtig vor­bereiten

Welche Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?

Für Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie stellt der Staat durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite und Zuschüsse zur Verfügung. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Förderungen für Sie infrage kommen und wie ein Baufinanzierungsvertrag aufgebaut ist.

1. Welche Förderungen stellt der Staat für den Bau oder Kauf des Eigenheims zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, staatliche Hilfen einzubeziehen. Zu diesen zählen:

  • KfW-Darlehen und -Zuschüsse
  • Riester-Rente und Wohnriester
  • Bausparförderung mit AN-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie

KfW-Förderung

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims erhalten Sie von der KfW entweder einen direkt ausgezahlten Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit. Es gibt mehrere Förderschwerpunkte, jedoch liegt der Fokus auf der Förderung energieeffizienter Gebäude. So wird insbesondere der klimafreundliche Neubau von Wohngebäuden mit den Förderprogrammen „Wohneigentum für Familien“ und „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert.

Die derzeit von der KfW angebotenen Förderprogramme finden Sie in zusammengefasster Form in der folgenden Tabelle.

Förderprodukt | Fördergegenstand | Summe | Kennung
Förderprodukt Fördergegenstand Summe Kennung
KfW-Wohneigentumsprogramm Kauf oder Bau eines Eigenheims bis zu 100.000 € Kredit 124
Wohneigentum für Familien Für Familien mit Kindern die ein Eigenheim / Eigentumswohnung klimafreundlich neu bauen / erstkaufen 170.000 € bis 270.000 € Kredit 300
Wohngebäude-Kredit Haus oder Wohnung sanieren zum Effizienzhaus bis zu 150.000 € je Wohneinheit + 5 % - 45 % Tilgungszuschuss + Förderung Baubegleitung Kredit 261
Erneuerbare Energien – Standard Förderkredit für Strom und Wärme, etwa Photovoltaik, Biogas, Wind Kredit 270
Altersgerecht Umbauen Barrierefreiheit, Wohnkomfort und Einbruchschutz bis zu 50.000 € Kredit 159
Klimafreundlicher Neubau Förderkredit für die Errichtung eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Effizienzhaus 40) max. 100.000 EUR je Wohneinheit / max. 150.000 EUR je Wohneinheit mit QNG Kredit 297 / 298
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 120.000 € je Wohneinheit Kredit 358 / 359
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, z. B. EFH, Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 € Zuschuss 458
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort * Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen * Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus Zuschuss 455-B
"Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit mindestens einem Kind im Haushalt (unter 18 Jahren) Gebäude muss in der Energieeffizienzklasse F oder schlechter kategorisiert sein und innerhalb von 54 Monaten nach Zusage mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ saniert werden 1 Kind 100.000 € bis ab 3 Kindern max. 150.000 € Kredit 308

Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist mit anderen Förderprodukten der KfW kombinierbar.

Riester-Rente und Wohnriester

Um den Lebensstandard im Alter zu halten, reicht die Rente nicht aus. Es ist wichtig, zusätzliche Maßnahmen für die Altersvorsorge zu treffen. Mit der Riester-Rente bauen Sie sich eine private Altersvorsorge auf. Das ist vor allem für folgende Personengruppen interessant:

  • Auszubildende
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Arbeitnehmer
  • Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
  • geringfügig Beschäftigte
  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • pflichtversicherte Selbstständige
  • Personen in der Kindererziehungszeit

Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zuschüssen und Steuererleichterungen. Familien und Personen mit geringem Einkommen ist die Riester-Rente zu empfehlen. Im Rahmen der Riester-Förderung beträgt die persönliche Zulage 175 Euro im Jahr. Für jedes Kind zahlt der Staat bis zu 300 Euro Extraprämie. Darüber hinaus sind 2.100 Euro an Sparraten oder Tilgungszahlungen im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Allerdings müssen Sie im Alter ein Teil der Förderung versteuern.

Wer plant, ein Eigenheim zu besitzen, sollte sich mit einem Riester-Bausparvertrag oder einem Riester-Banksparplan auseinandersetzen. Das Riester-Bausparen ist allen zu empfehlen, denen Planungssicherheit wichtig ist. Zinsen stehen während der gesamten Laufzeit fest und Einzahlungen sind förderfähig. Zulagen erhöhen das Bausparguthaben. Wenn der Vertrag zuteilungsreif ist, können Sie das Guthaben für den Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen.

Bei Darlehensverträgen sind die jährlichen Tilgungsleistungen förderfähig. Die Zulagen fließen als Sondertilgung in den Vertrag.

Allerdings ist das Wohnriestern mit einigen Nachteilen versehen. So ist die Steuerlast aus dem Wohnförderkonto zu beachten.

Bausparförderung mit AN-Sparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung. Sie ist eine Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer anlegt. Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie auf ihren Bausparvertrag anlegen. Der Staat fördert die Einzahlung mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9,0 % auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr.

Sie erhalten die AN-Sparzulage, wenn Sie:

  • als Arbeitnehmer, Beamter oder Zeitsoldat tätig sind
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden oder 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Lebenspartnern haben
  • die vermögenswirksamen Leistungen direkt vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überwiesen bekommen
  • die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörde gegeben haben

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss. Diesen erhält jeder, der mindestens 16 Jahre und unbeschränkt einkommenspflichtig ist. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei 35.000 Euro pro Einkommen. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern ist die Grenze bei 70.000 Euro.

Aktuell beträgt die Wohnungsbauprämie 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag liegt bei 700 Euro pro Person.

Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten.

2. Welche Darlehens­varianten gibt es?

Wenn die Bank dem Kreditnehmer ein Darlehen gewährt, besteht die Möglichkeit den Darlehensvertrag mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen auszugestalten. Gängig sind hierbei:

  • Annuitätendarlehen
  • Forward-Darlehen
  • Volltilgerdarlehen
  • variable Darlehen
  • endfällige Darlehen

Das Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Raten. Die Annuitätenrate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da Sie mit jeder Rate einen Teil der Restschuld tilgen, minimiert sich der Zinsanteil des Tilgungsanteils.

Das Forward-Darlehen ist eine Sonderform des Annuitätendarlehens. Hierbei wird die Summe erst nach einer festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt.

Beim Volltilgerdarlehen bleibt am Ende der vereinbarten Laufzeit keine Restschuld übrig. Die Zinsbindung ist lang. Die Kreditrate legen Sie zu Beginn fest.

Das variable Darlehen birgt ein gewisses Risiko, da sich die Zinshöhe während der Laufzeit verändert. Allerdings bietet dieser Darlehensvertrag Vorteile. Zu diesen zählt eine hohe Flexibilität bei Umschuldungen.

Beim endfälligen Darlehen zahlt der Kreditnehmer am Ende der Laufzeit den gesamten Betrag. Es ist als Fälligkeitsdarlehen sowie Festdarlehen bekannt. Allerdings ist die Zinslast hoch. Bei einer Immobilienfinanzierung spielt diese Form kaum eine Rolle.

3. Wie sieht der Baufinan­zierungsvertrag aus?

Folgende Aspekte sollten enthalten sein:

  • Darlehenssumme
  • Verwendungszweck
  • Laufzeit
  • Sollzins
  • Effektivzins
  • Zinsbindungsfrist
  • Form der Rückzahlungen
  • Nebenkosten
  • Sondervereinbarungen, etwa zu Sondertilgung oder Stundung des Kredits
  • Modalitäten zu Kreditsicherheiten, etwa durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuchblatt
  • Modalitäten zur Auszahlung
  • Allgemeine Darlehensbedingungen
  • Angaben zur Widerrufsfrist
  • Art und Weise der Kündigung, etwa unter welchen Bedingungen sie möglich ist, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung durch den Kreditnehmer fällig wird und wann der Kreditgeber kündigen darf
  • Angaben nach dem Risikobegrenzungsgesetz, etwa ob ein Kreditverkauf ohne Zustimmung des Kunden möglich ist
  • Erläuterungen
  • Schufa-Klausel

Baufinanzierung ist Vertrauenssache

Das beste Angebot ist nicht immer die günstigste Offerte. Bei der Auswahl Ihrer Bank gehört die emotionale Komponente dazu. Was sagt Ihr Bauchgefühl? Fühlen Sie sich bei Ihrem Finanzierungspartner wohl und sicher?“ – A. Bettermann

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