Sparen Sie Kosten durch eine vorgezogene Umschuldung

10 Jahre nach der kompletten Aus­zahlung Ihres Immobilien­kredits haben Sie ein Sonderkündigungs­recht

Sparen Sie Kosten durch eine vorgezogene Umschuldung

10 Jahre nach der kompletten Aus­zahlung Ihres Immobilien­kredits haben Sie ein Sonderkündigungs­recht

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Ihre Möglichkeiten durch eine vorgezogene Umschuldung

Wussten Sie, dass Ihnen gemäß §489 BGB ein Sonderkündigungsrecht 10 Jahre nach Vollauszahlung Ihres Kredits zusteht? Viele unserer Kunden nutzen diese Möglichkeit um:

direkt ihre Finanzierungs­kosten zu senken (11.690€* sind möglich)

zusätzliche Maßnahmen (z.B. Modernisierung, Renovierung) zu finanzieren

aktuelle Konditionen wieder auf längere Zeit zu sichern

Gründe genug, ihren alten Finanzierungsvertrag auf den Prüfstand zu stellen. Wir übernehmen die Überprüfung ganz ohne Risiko für Sie – wir arbeiten komplett erfolgsbasiert.

Der Check lohnt sich immer für Sie

  • Kostenfreier Vergleich Ihrer aktuellen Konditionen mit aktuellen Angeboten von über 500 Anbietern
  • Aufnahme neuer Pläne in Ihren Kredit besprechen
  • Oft deutlich bessere Konditionen (11.690€* Ersparnis sind möglich)

* Durchschnittlich erzieltes Ergebnis in 2021. Die mögliche Ersparnis ist jeweils abhängig vom aktuellen Zinsniveau, der Höhe des abzulösenden Darlehens sowie dem Zeitraum der vorzeitigen Ablösung.

Für Sie ohne Risiko: Kein besseres Angebot? Kein Aufwand und keine Kosten!

Andre Bettermann

André Bettermann
geschäftsführender Gesellschafter,
Finanzierungsberater

Martin Kosemetzky

Martin Kosemetzky
Finanzierungsberater

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Mehr Informationen

Wie verläuft unsere Beratung für den Check Ihres aktuellen Immobilien­kredits?

Schritt 1: Ihre Kontaktaufnahme

Sie schicken uns Ihre Kontaktdaten. Zusätzlich benötigen wir Ihre Selbstauskunft. Senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kreditvertrags und eine Saldenmitteilung.

Sobald wir alle Informationen vorliegen haben, erhalten Sie innerhalb von 24h (werktags) eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung von uns.

Schritt 2: Unsere Beratung zur Entscheidungsfindung

Wir besprechen, was Sie mit einer Umschuldung planen. Möchten Sie Ihre Konditionen verbessern? Haben Sie vielleicht Pläne für eine Modernisierung oder möchten sich Kapital zur freien Verwendung beschaffen? Wir bieten Ihnen einen Gesprächstermin zur Beratung an.

Schritt 3: Unsere Kommunikation mit den Banken

Haben wir für Sie ein besseres Angebot gefunden, unterstützen wir Sie auch beim Bankenwechsel und begleiten Sie durch den gesamten Finanzierungsprozess.

Kontakt Anschlussfinanzierung
Anschlussfinanzierung

Welche Voraus­setzun­gen benötige ich für eine Umschuldung?

Um eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, muss entweder Ihre Sollzinsbindung auslaufen oder Ihre aktuelle Baufinanzierung seit 10 Jahren bestehen. Dann haben Sie nach Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie sich entscheiden, bei Ihrer Bank zu bleiben, müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Das Geldinstitut hat bereits alle Angaben zu Ihrer finanziellen Situation und Ihrer Immobilie.

Für eine Umschuldung des Hauskredits müssen Sie bei der neuen Bank Unterlagen einreichen. Haben Sie Ihre Gehaltsnachweise und Immobilienunterlagen parat. Außerdem prüft das Kreditinstitut Ihre Bonität. Wir unterstützen Sie dabei.

FAQ Umschuldung mit Sonderkündigung nach § 489 BGB

Die neue Bank prüft sowohl Ihre Bonität als auch das Objekt. Daher ist es notwendig, dass Sie alle Unterlagen erneut einreichen.
Bei einer Umschuldung des Hauskredits erfolgt die Bonitätsprüfung der Kreditnehmer durch die neue Bank und demzufolge auch eine Schufa-Abfrage. Fällt die Abfrage negativ aus, ist keine Umfinanzierung des Hauses möglich.
Ja, das können Sie über den Abschluss eines Forward-Darlehens tun. Allerdings erfolgt die Ablösung immer erst zum Ablauf der Zinsfestschreibungsperiode. Oder Sie machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und können das Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung unter Einhalt einer Kündigungsfrist von 6 Monaten umschulden.

Ja, wenn Sie zusätzlich einen Bausparvertrag abgeschlossen und monatlich bedient haben. Allerdings ist bei dieser Variante die monatliche Belastung durch Erbringen der Finanzierungsrate und Sparrate für den Bausparvertrag hoch.

Der Zinsunterschied muss größer sein als die mit dem Umschuldungskredit verbundenen Kosten für die Grundschuldübertragung. Außer Ihnen ist die – mit der Umschuldung mögliche – längere Zinsbindung auch höhere Kosten bzw. höhere Zinssätze wert.